Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung – EU-Hinweis

Hinweis für Verbrauchsartikel

Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Bei Kerzen handelt es sich um Verbrauchsartikel, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung nach und nach verbraucht werden.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf Sachmängel bzw. Vertragswidrigkeiten. Der bestimmungsgemäße Verbrauch einer Kerze und normale Abnutzung stellen keinen Sachmangel dar. Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Verwendung oder Lagerung entstehen, fallen grundsätzlich nicht unter die gesetzliche Gewährleistung, sofern sie nicht auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel beruhen.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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